Impressum

Verantwortlich:

same-iD
Stella-Maria Kronauer
Ainmillerstr. 2a
80801 München

Kontakt:
+49 176 61125069 
stella.kronauer@same-id.de

Datenschutz

Datenschutz ist mir wichtig. Ich beachte die Regeln der Datenschutzgesetze und nehmen daher auch in Ihrem Interesse den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Die same-iD®, Stella-Maria Kronauer, Ainmillerstr. 2a in 80801 München ist dabei für die nachfolgend erläuterte Datenerhebung und Verarbeitung und Nutzung die verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO.

 

I. Name und Anschrift des Verantwortlichen

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:

 

same-iD®

Stella-Maria Kronauer

Ainmillerstraße 2a

80801 München

e-mail: stella.kronauer@same-id.de

 

Fon +49 / 176 / 61125069

 

Konzeption und Gestaltung: same-iD®

 

Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. 

Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

 

I. Allgemeines zur Datenverarbeitung

1. Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ich erhebe und verwende personenbezogene Daten meiner Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten meiner Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.

 

2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Soweit ich für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten.

 

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

 

Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.

 

Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

 

Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

 

3. Datenlöschung und Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus dann erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.

 

§ 1 Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1 Jeder dem Auftraggeber erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf der Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §§ 2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB.

1.2 Für die Entwürfe und Werkzeichnungen des Auftragnehmers als persönliche geistige Schöpfung gilt das Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.3 Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert

werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen oder Details - ist unzulässig.

1.4 Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. 

Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung des Auftragnehmers und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungs-honorars gestattet.

1.5 Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten (nutzen). Dabei räumt ihm der Auftraggeber in der Regel zugleich das ausschließliche 

Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 3 UrhG ein.

1.6 Vorschläge des Auftraggebers oder sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, daß dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

 

§ 2 Vergütung

2.1 Entwürfe und Werkzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung dieser 

Leistung setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen:

a) dem Entwurfshonorar/Konzept/Text/Layout

b) dem Entgelt für das Copyright (Nutzungshonorar)

c) dem Werkzeichnungshonorar.

2.3 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe oder 

Reinzeichnungen geliefert, entfällt das Entgelt für das Copyright.

2.4 Die Vorlage von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Auftraggeber für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

 

§ 3 Fälligkeit der Vergütung

3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. 

Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.

3.2 Bei Zahlungsverzug kann der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen.

3.3 Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Auftraggeber finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlags-

zahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten.

3.4 Die Vergütung sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu 

zahlen sind. Für die Einräumung und Übertragung urheberrechtlicher 

Nutzungsrechte und die zu deren Vorbereitung erforderlichen Leistungen (Entwürfe, Werkzeichnungen etc.) gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gemäß §12 Abs. 2 Nr. 7c UStG.

 

§ 4 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1 Sonderleistungen, wie z.B. die Umarbeitung oder Änderung von Werkzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

4.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.

 

4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftraggeber im Innenverhältnis von sämtlichen Verbinlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4.5 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur in Rechnung gestellt, wenn die Reise mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

5.1 An Entwürfen und Werkzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5.2 Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. 

5.3 Die Zusendung und etwaige Rücksendung der Arbeiten gehen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

 

§ 6 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Auftraggeber Korrekturmuster vorzulegen.

6.2 Die Produktionsüberwachung durch den Auftraggeber erfolgt nur 

aufgrund besonderer Vereinbarungen. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Auftraggeber berechtigt, nach eigenem Ermessen - unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorgaben des Auftraggebers - die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.

6.3 Texte werden nach bestem Wissen sorgfältig gelesen, Ziffer 7 gilt sinngemäß auch für die Texte.

 

§ 7 Haftung

7.1 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Werkzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Richtigkeit von Bild und Text.

7.2 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Reinausführungen oder Werkzeichnungen entfällt jede Haftung des Auftragnehmers.

7.3 Für die wettbewerbs- oder warenzeichen-rechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe haftet der Auftraggeber nicht.

7.4 Soweit der Auftragnehmer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

7.5 Der Auftraggeber haftet nur bei eigenem Verzug und von ihm zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung.

 

§ 8 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1 Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.

8.2 Die vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z. B. Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden vom Auftraggeber unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist.

 

§ 9 Wirksamkeit

9.1 Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen.

 

§ 10 Gerichtsstand

10.1 Gerichtsstand ist München.

 

 

 

 

Druckversion | Sitemap
© same-iD